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Ikamet

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Die Aufenthaltsgenehmigung für die Türkei (Ikamet oder Oturma Müsaadesi)

Grundlagen & Voraussetzungen

Für deutsche Staatsangehörige ist ein Aufenthalt bis zu 90 Tagen (nicht 3 Monate!) für touristische Zwecke ohne Visum erlaubt.

Auf Antrag kann die Ausländerpolizei (Yabancilar Subesi) eine Verlängerung bis zu maximal fünf Jahre erteilen.

Der Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung muss unbedingt VOR Ablauf der 90 Tage Frist erfolgen. Sollte die Frist abgelaufen sein, ist eine Antragsstellung nicht möglich, kann aber nach erneuter Aus- und Einreise wieder erfolgen.

Sollte die Aufenthaltsgenehmigung bereits beantragt sein, die bestehende Aufenthaltserlaubnis aber ablaufen, wird eine Bescheinigung erteilt mit der folgenden Bedeutung: „Der ausländischer Inhaber dieses Ikamet Tezkeresi hat die Aufenthaltserlaubnis beantragt, der Vorgang ist in Bearbeitung; dieser Vermerk hat eine Gültigkeit von 15 Tagen“.

Die Bearbeitungsdauer beträgt im Normalfall ca. 10 Tage.

Der Antrag muss persönlich erfolgen. Es ist nicht notwendig einen Dolmetscher zu beauftragen. Viele Damen und Herren der Yabanci Emniyet Müdürlüğü (Ausländerpolizei) sprechen Deutsch und sind sehr hilfsbereit.

Es ist möglich den Antrag ohne Einreichung der Einkommensnachweise zu stellen, der Antrag wird soweit bearbeitet und zum Termin der Aushändigung müssen dann die Einkommensnachweise mitgebracht werden.

Ehegatten von Ausländern, die eine Aufenthaltserlaubnis für die Türkei besitzen, bekommen eine Aufenthaltserlaubnis, deren Dauer sich nach der Dauer der Aufenthaltserlaubnis des Erstberechtigten richtet.

Für deutsche Ehepartner, die mit türkischen Staatsbürgern verheiratet sind, sowie deren Kinder werden ab 1. Dezember 2006 ihre Aufenthaltsgenehmigungen im Rahmen der Reziprozität gebührenfrei ausgestellt.

Kinder von Ausländern unter 18 Jahren erhalten eine Aufenthaltserlaubnis von der Dauer, wie sie die Eltern haben.

Erforderliche Unterlagen für ein langfristige oder touristische Aufenthaltsgenehmigung

  • zweifache Ausfertigung des handschriftlich ausgefüllten Formulars für die Aufenthaltsgenehmigung
  • 4 Passfotos
  • Reisepass im Original
  • Fotokopie des Reisepasses (Seite mit Foto, Seite der letzten Einreise, Seite der Gültigkeit des Reisepasses)
  • Banknachweis einer Türkischen Bank über monatliche Einkünfte in Höhe von 500$, oder 300€, oder 600 TL, oder Rentenbescheide, oder eine Wechselstubenquittung in entsprechender Höhe für die beantragte Aufenthaltsdauer.
  • Wenn bereits eine Aufenthaltsgenehmigung vorhanden ist, dann deren Original, sowie Fotokopie aller bearbeiteter Seiten.
  • Nachweis der Wohnadresse (Wenn bei einem türkischen Staatsbürger wohnhaft, dann dessen Wohnnachweis des TUİK, Original des Mietvertrages o.ä.)
  • bei Grunderwerb: Original und Fotokopie des Grundbucheintrages der gekauften Immobilie

Je nach Zweck des Aufenthalts gibt es viele verschiedene Anforderungen, auf die hier nicht weiter eingegangen wird. (Zirkusaufenthalt, Begleitung, etc.) Nähere Informationen auf Anfrage.

Preise 2011



A Länder B Länder C Länder D Länder E Länder
pro Tag 1$ 0.5$ 0.4$ 0.3$ 0.2$
min.-max. 10$-25$ 5$-14$ 4$-9$ 3$-7$ 2$-5$
Visum einm. 233.40TL 233.40TL


1 Monat (30 Tage) 25$ 14$ 9$ 7$ 5$
2 Monate (60 Tage) 30$ 17.5$ 11.5$ 8.5$ 5.5$
3 Monate (90 Tage) 35$ 21$ 14$ 10$ 6$
6 Monate (180 Tage) 50$ 31.5$ 21.5$ 14.5$ 7.5$
8 Monate (240 Tage) 60$ 38.5$ 26.5$ 17.5$ 8.5$
1 Jahr (365 Tage) 85$ 56$ 39$ 25$ 11$
2 Jahre (730 Tage) 145$ 98$ 69$ 43$ 17$
3 Jahre (1095 Tage) 205$ 140$ 99$ 61$ 23$
4 Jahre (1460 Tage) 265$ 182$ 129$ 79$ 29$
5 Jahre (1825 Tage) 325$ 224$ 159$ 97$ 35$

 


de
nied
grosb
ital
belg
schw
Preis vom 22.11.2006 26.05.2003 31.12.2009 13.05.2005 16.09.2005 01.01.2006
pro Tag 0.20 € 2 € 2 £ 0.10 € 0.10 € 0.20 €
erster Monat 4 € 40 € 40 £ 1 € 1 € 4 €
weitere Monate 2 € 35 € 30 £ 1 € 1 € 4 €

 


fr
oes
jap
skor
sarab
Preis vom 26.05.2010 16.09.2005 09.06.2006 13.07.2009 10.03.2003
pro Tag 10 € 0.30 € 0.20 $ 0.50 $ 2 $
erster Monat 236 € 9 € 4 $ 8 € 40 $
weitere Monate 5.8 € 6 € 1 $ 1 € 38 $

Gebührenfreie Länder:

tsch
Tschechische Republik
daen
Dänemark
irl
Irland
koso
Kosovo
nep
Nepal
sri
Sri Lanka
syr
Syrien
turkm
Turkmenistan

Mit Türken verheiratete österreichische Ehegatten sind gebührenbefreit.
Mit Türken verheiratete deutsche Ehegatten und deren Kinder sind gebührenbefreit.

A Länder

Afganistan Dominica Katar Nicaragua Slowenien
Andora Dominikanische Rep. Kenia Niederlande Somalia
Angola El Salvador Kirgisien Niger St. Kitts und Nevis
Antigua und Barbuda Equador Kiribati Nigeria St. Lucia
Äquatorial-Guinea Eritrea Kolumbien Nordkorea St.Vincent und die Grenadinen
Argentinien Estland Kongo Nordzypern Südafrika
Armenien Fiji Kroatien Norwegen Sudan
Aserbaidschan Finnland Kuba Österreich Surinam
Australien Frankreich Laos Ost-Timor Swaziland
Bahamas Gabon Lesotho Pakistan Tanzania
Bahrain Gambia Lettland Palästina Thailand
Bangladesch Georgien Libanon Palau Togo
Barbados Ghana Liberia Panama Tonga
Belize Grenada Libyen Papua Neuguinea Trinidad und Tobago
Benin Griechenland Lichtenstein Paraguay Tschad
Bolivien Großbritannien Litauen Peru Tuvalu
Bosnien Herzogowina Guatemala Madagaskar Polen Uganda
Botswana Guinea Malawi Portugal Ukraine
Brasilien Guinea-Bissau Malaysia Ruanda Ungarn
Brunei Guyana Malediven Rumänien Union der Komoren
Bulgarien Haiti Marshall Inseln Salomon Inseln Uruguay
Burkina faso Honduras Mauretanien Samoa USA
Burundi Indien Mauritius San Marino Usbekistan
Buthan Indonesien Mexiko São Tomé und Príncipe Vanuatu
Cap Verde Iran Moldavien Saudi Arabien Vatikan
Chile Island Monacco Schweden Venezuela
China Italien Mongolei Schweiz Verein. Arab. Emirate
Cook Inseln Jamaika Mosambik Senegal Vietnam
Costa Rica Jemen Myanmar Serbien Zambia
Dem. Rep. Kongo Kamerun Namibia Seychellen Zentralafrikan. Rep.
Deutschland Kanada Nauru Sierra Leone Zimbabwe
Djibouti Kasachstan Neuseeland Slowakei Zypern


B Länder

Albanien Kambodscha Oman
Israel Mali Philippinen
Japan Mazedonien Tadschikistan


C Länder

Algerien Kuweit Singapur Weißrussland
Belgien Luxemburg Spanien  
Jordanien Malta Taiwan  

 

D Länder

Äthiopien Russland
Hong Kong Südkorea
Mikronesien  

 

E Länder

Ägypten Marokko
Elfenbeinküste Montenegro
Irak Tuniesien


Strafgebühren entsprechend der Standarttarife nach Jahren sortiert


2006 2007 2008 2009 2010 2011
pro Tag 6.00 TL 6.40 TL 6.80 TL 7.60 TL 8.35 TL 8.90 TL
erster Monat 54.90 TL 59.10 TL 63.30 TL 70.80 TL 77.35 TL 83.80 TL
weitere Monate 36.50 TL 39.30 TL 42.10 TL 47.10 TL 51.80 TL 55.70 TL
Ikamet Heft 70.00 TL 75.00 TL 81 TL 135 TL 138 TL 149 TL
einmaliges Visum 152.40 TL 164.20 TL 176.00 TL 197.10 TL 216.80 TL 233.40 TL

Stand 1.4.2011 Quelle: antalya.pol.tr

Berechnungsbeispiel:

Deutscher Staatsangehöriger beantragt erstmalig für 5 Jahre:

Visum einmalig 233.40 TL
Ikamet Heft 149 TL
5 Jahre 122 €
Gesamt 382,40 TL + 122 € (je nach Wechselkurs)

Sämtliche Gebühren sind in TL zu bezahlen.

 

Die Türkei führt derzeit Personennummer für Ausländer ein, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis (Ikamet) sind. Auf der Website von T.C. Nüfus ve Vatandaşlık İşleri Genel Müdürlüğü kann man unter dem folgendem Link abgefragt werden, ob für einen selbst schon eine Nummer vergeben wurde:


http://tckimlik.nvi.gov.tr/Web/ForeignQueryIdentityNumber.aspx

Es genügt, in dem Onlineformular links das Geburtsjahr und die Ikamet-Nummer (die Seriennummer z.B. A 1234567, oder die fortlaufende Nummer z.B. 5/123456, das ist leider von Fall zu Fall unterschiedlich) einzutippen und die angezeigte Prüfzahl zu übertragen. Dann auf das linke blaue Feld klicken und die erteilte Nummer wird angezeigt. Ist noch keine Nummer vergeben oder wurde die Prüfzahl falsch abgetippt, erscheint oben eine grüne Nachricht. Die Kimlik-Nummer ist 11-stellig z.B. 99123456789. Sie soll künftig die Steuernummer, Passnummer etc. ersetzen und wird bei vielen Internetzugängen z.B. Onlinebuchungen gefordert.